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Bezirk Braunau zur Übersicht
Seit 2. August 2026 gilt in der gesamten EU Artikel 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Diese Regelung schreibt vor, dass bestimmte KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte klar als solche gekennzeichnet werden müssen. Da KI-Tools bei Feuerwehren zum Einsatz kommen – etwa zur Erstellung von Bildmaterial für Presseaussendungen oder Social-Media-Beiträge – informieren wir euch über die wichtigsten Punkte:
1. Deepfakes und manipulierte Bild-/Videoinhalte
Bild-, Video- oder Audioinhalte, die täuschend echt wirken, aber ganz oder teilweise KI-generiert oder KI-manipuliert sind, müssen als solche gekennzeichnet werden. Das gilt für alle meinungsbildenden Bilder und Videos (Personen, Ereignisse, Orte) – also Inhalte, die öffentlich Eindruck oder Meinung erzeugen. Wird zum Beispiel ein KI-generiertes Symbolbild verwendet, weil kein passendes echtes Einsatzfoto vorhanden ist, muss das eindeutig als KI-generiert gekennzeichnet werden.
2. KI-generierte Texte
Da KI-generierte Texte in der Feuerwehr-Öffentlichkeitsarbeit stets von einer Person geprüft und freigegeben werden, bevor sie veröffentlicht werden, entfällt hier die Kennzeichnungspflicht. Diese Praxis der menschlichen Prüfung vor Veröffentlichung sollte durchgehend beibehalten werden.
Was ist NICHT betroffen?
Bei jedem KI-generierten oder KI-bearbeiteten Bild, das öffentlich verwendet wird, kurz prüfen: Wirkt es wie ein echtes Foto und könnte es Meinung oder Eindruck beeinflussen? Wenn ja, kennzeichnen – am Besten mit einem Hinweis IM BILD!
Der Hinweis im Bild ist in Hinblick auf Bildweitergabe - wenn Bilder über Messenger-Dienst, Präsentationen, Presseaussendungen oä. weitergegeben werden - sinnvoll um Folgeprobleme zu vermeiden!
… sind Deepfakes, die immer realistischer werden. Gefälschte Bilder, Videos und Tonaufnahmen lassen sich heute so echt gestalten, dass Menschen kaum noch erkennen können, was echt ist und was nicht. Genau davor soll die Kennzeichnungspflicht schützen, damit niemand mit manipulierten Inhalten getäuscht oder betrogen wird. Daraus erwächst aber auch für uns eine Pflicht: Wenn wir KI-generierte oder KI-bearbeitete Bilder verwenden, müssen wir sie klar als solche kennzeichnen.
Dieses Schreiben dient der allgemeinen Information und Sensibilisierung und stellt keine Rechtsberatung dar.
Text: HBI d.F. Gerald Badegruber