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06.03.2026 | Öffentlichkeitsarbeit in der Feuerwehr: Zwischen Information, Verantwortung und Recht

Bezirk Braunau zur Übersicht

In der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr stellt sich oft nicht nur die Frage, was gut aussieht oder informativ ist, sondern vor allem auch: Darf ich das überhaupt veröffentlichen? Gerade im Einsatz- und Veranstaltungsbereich tauchen immer wieder ganz praktische Unsicherheiten auf: Müssen Firmenaufschriften auf Unfallfahrzeugen unkenntlich gemacht werden? Dürfen Kennzeichen auf Fotos sichtbar sein? Was ist mit erkennbaren Personen im Hintergrund? Darf ich Bilder von fremden Fotografen weiterverwenden? Und wie weit reicht das Recht am eigenen Bild bei Einsätzen, Übungen oder Veranstaltungen?

Viele dieser Fragen wirken auf den ersten Blick einfach, sind in der Praxis aber oft differenziert zu beurteilen. Denn Öffentlichkeitsarbeit im Feuerwehrwesen bewegt sich im Spannungsfeld von Urheberrecht, Datenschutz, Medienrecht und Persönlichkeitsrechten. Manche Sachverhalte sind klar geregelt, andere hängen stark vom Einzelfall ab. Genau hier bietet der Österreichische Bundesfeuerwehrverband mit seiner Übersicht zu häufigen Fragen und Antworten sowie mit einem begleitenden Video eine wertvolle erste Orientierung. 

www.bundesfeuerwehrverband.at/service/oea-recht/

Wer sich darüber hinaus vertieft mit dem Thema beschäftigen möchte, ist beim Basislehrgang Öffentlichkeitsarbeit im Feuerwehrwesen der am 28.03.2026 in Moosbach stattfindet genau richtig. Dort geht es nicht nur um rechtliche Grundlagen, sondern auch um die praktische Umsetzung moderner Feuerwehrkommunikation: von Einsatzfotografie und Pressebericht über Social Media bis hin zur Frage, wie Inhalte professionell, wirksam und rechtssicher aufbereitet werden können — in Theorie und Praxis.

Gute Öffentlichkeitsarbeit braucht nicht nur ein Auge für Bilder und ein Gespür für Sprache, sondern auch Sicherheit in der Beurteilung dessen, was möglich ist und was nicht. Genau dieses Wissen lässt sich erlernen.