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Auf Grund der anhaltenden Trockenheit ist die Flur-, Feld- und Waldbrandgefahr hoch bzw. teilweise extrem!!
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit ist die Flur-, Feld- und Waldbrandgefahr hoch bzw. teilweise extrem!!
Aus diesem Anlass weisen wir auf folgende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn zum Schutz vor Waldbränden hin:
Schutzmaßnahmen:
1. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Braunau sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
2. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Verordnung tritt mit 31.03.2020 bis 31.10.2020 in Kraft.
Text: OAW Gerald Badegruber