Diese Verordnung zum Schutz vor Waldbränden gilt bereits seit dem 08.04.2019 bis einschließlich 31.10.2019 und verbietet jedes Anzünden von Feuer und auch das Rauchen in allen Waldgebieten und Gefährdungsbereichen des Bezirkes Braunau.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Wenn auch nicht vorsätzlich, so kann durch Glasfalschen (Linsenwirkung, ähnlich einer Lupe) oder auch durch verschiedenste weitere Arten der Einbringung von Zündquellen (Zigaretten, heiße Asche, Grillen, etc.) ein Brand ausgelöst werden.
Sollte ein Brand oder eine Rauchentwicklung festgestellt werden:
- Auf Eigenschutz achten! Bringen Sie sich und andere in Sicherheit!
- Alarmieren der Feuerwehr (122) bzw. ggf. Polizei (133) oder Rettung (144). Alternativ dazu erreichen Sie mit dem Euro-Notruf unter 112 ebenfalls die Polizei