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26.05.2026 | Waldbrandgefahr im Bezirk Braunau: Feuer- und Rauchverbot in Waldgebieten

Bezirk Braunau zur Übersicht

Die Trockenheit der vergangenen Wochen hat die Waldbrandgefahr im Bezirk Braunau deutlich erhöht. Ausgetrocknetes Laub, dürres Gras und trockenes Unterholz entzünden sich bei Hitze und Wind schnell. Ein einzelner Funke reicht aus, um einen Flächenbrand auszulösen, der sich innerhalb von Minuten unkontrollierbar ausbreiten kann.

Seit April gilt bereits die Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau: In allen Waldgebieten des Bezirkes sowie in deren Gefährdungsbereichen gilt ein striktes Verbot des Feuermachens und des Rauchens. Die Verordnung ist bis 31. Oktober 2026 in Kraft.

Was konkret verboten ist: Lagerfeuer, Grillfeuer, Funken durch Maschinen oder Geräte sowie das Rauchen in Waldnähe. Als Gefährdungsbereich gilt jede Fläche, von der aus ein Feuer durch Bodenwind oder Funkenflug auf angrenzenden Wald übergreifen könnte. Die Einschätzung hängt von Windstärke, Windrichtung, Niederschlag und der Beschaffenheit des Bodens ab.

Wer dagegen verstößt, riskiert eine Geldstrafe bis zu 7.270 Euro. Bei besonders erschwerenden Umständen kann zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen verhängt werden. Beides zusammen ist möglich.

Das Bezirksfeuerwehrkommando Braunau appelliert an alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, die Lage ernst zu nehmen. In einem trockenen Sommer kann ein Waldbrand in kürzester Zeit ein Ausmaß annehmen, das Menschenleben, Häuser und Natur bedroht. Die Feuerwehren des Bezirkes sind vorbereitet, aber die beste Prävention ist, dass es erst gar nicht brennt.

Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer können auf die Verordnung mit entsprechenden Hinweisschildern aufmerksam machen.

Bei Brandverdacht oder einem Waldbrand sofort den Notruf 122 wählen.

Text: HBI d. F. Gerald Badegruber

Foto: KI generiert