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Auf Grund der anhaltenden Trockenheit ist die Flur-, Feld- und Waldbrandgefahr hoch bzw. teilweise extrem!!
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit ist die Flur-, Feld- und Waldbrandgefahr hoch bzw. teilweise extrem!!
Gerade vor wenigen Tagen konnte durch das schlagkräftige Eingreifen von Feuerwehren der ALST 2 im Pflichtbereich Munderfing eine weitere Ausbreitung eines Brandes in einem Ausmaß von ca. 350m² (im Kobernausserwald) in letzter Minute noch vermieden werden!!
Aus diesem Anlass weisen wir auf folgende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn zum Schutz vor Waldbränden hin:
Schutzmaßnahmen:
1. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Braunau sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
2. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Sie tritt mit 08.04.2019 in Kraft und mit Ablauf des 31.10.2019 außer Kraft.
Text: OAW Gerald Badegruber
Fotos: Pixabay